Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte ab 01.01.2022

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind  seit dem 01.07.2022 im Bodenrichtwertsystem (BORIS) unter www.gutachterausschuesse-bw.de abrufbar.

Bodenrichtwerttabelle 31.12.2020

Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2018 für die Gemeinde Neuried
Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2016 für die Gemeinde Neuried

Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2016 für die Gemeinde Neuried

Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2016 für die Gemeinde Neuried

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf ein Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land ggfs. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Fläche abgeleitet.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in dem Wert beeinflussenden Merkmalen und Umstände – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

 

Im Rahmen der Gutachterausschusssitzung am 05. Juli  2017 wurden gem. § 196 BauGB für die Gemeinde Neuried folgende Bodenrichtwerte (erschließungsbeitragsfrei) in €/m² ermittelt:

Für Gesamtgemeinde Neuried gilt:

 

Landwirtschaftsflächen

  1,80 €

Gartenlandflächen

20,00 €

Bauerwartungsland

25,00 €

Infrastrukturflächen im Außenbereich

 

  5,00 €

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis. 2-geschossig OT Altenheim

Zone

Baugebiet

BRW/m²

A 1

„Oberfeld“

180,00 €

A 2

" Streng"

135,00 €

A 3

„Schaflache I, II und III, Baumannsbündt“

125,00 €

A 4

„Ried und Kleinried I, II“

140,00 €

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD; unterteilt in Lageklassen (LK 1 - 3)

A 5

 

 

A 5.1 (LK1)

A 5.2 (LK 2)

A 5.3 (LK 3)

„Mättel-Schulstraße“, „Obere Kehler Straße“

Unbeplanter Innenbereich

 

 

 

Entlang L 75 Kehler Straße

u. Stadelgasse

 

 

 

135,00 €

135,00 €

130,00 €

 

Gewerbliche Bauflächen GE und GeE (mit Wohnnutzung zzgl. Wohnflächenzuschlag)

A 6

„Obere Schaflache“

47,00 €

 

A 7

A 7.1

„Schaflache Süd“

Entlang B 36

Sonstige

 

52,00 €

47,00 €

A 8

„Oberfeld“

47,00 €

 

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis. 2-geschossig OT Ichenheim

I 1

„Kohlgasse III – Röderweg Abschn. 2+3“

165,00 €

I 2

„Kohlgasse I, II, III“

120,00 €

I 3

„Seelengassenfeld“

110,00 €

I 4

„Wiederfeld“

110,00 €

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD; unterteilt in Lageklassen (LK 1 - 3)

I 5

I 5.1 (LK1)

I 5.2 (LK 2)

I 5.3 (LK 3)

Unbeplanter Innenbereich

 

 

Entlang L 75 Hauptstr., Rheinstr. und Schopfheimer Str.

 

130,00 €

110,00 €

110,00 €

Gewerbliche Bauflächen GE und GeE (mit Wohnnutzung zzgl. Wohnflächenzuschlag)

I 6

„Alm I, II“

 47,00 €

 

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis. 2-geschossig OT Dundenheim

D 1

„Hirschbühl I, II, III, IV“

140,00 €

D 2

„Meerkorn“

140,00 €

D 3

„Brügelhag Süd“

150,00 €

D 4

„Altenheimer Feld“

135,00 €

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD; unterteilt in Lageklassen (LK 1 - 3)

 

D 5

D 5.1 (LK1)

D 5.2 (LK 2)

D 5.3 (LK 3)

 

Unbeplanter Innenbereich

 

 

Entlang L 75 Dundenheimer Hauptstraße

 

 

 

130,00 €

120,00 €

100,00 €

 

Gewerbliche Bauflächen GE und GeE (mit Wohnnutzung zzgl. Wohnflächenzuschlag)

D 6

„Langmatten I, II, III“

47,00 €

 

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis. 2-geschossig OT Müllen

M 1

„Meiermatt I, II, III“

130,00 €

M 2

„Im nächsten Feld“

130,00 €

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD

M 3

Unbeplanter Innenbereich

110,00 €

 

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis. 2-geschossig OT Schutterzell

S 1

„Krummatt, Krummatt-Erweiterung“

140,00 €

S 2

„Elter, Elter-Erweiterung“

100,00 €

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD

S 3

Unbeplanter Innenbereich

110,00 €

 

Neuried, 05.07.2017

 

Biegert (Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Gemeinde Neuried)

 
Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2014 für die Gemeinde Neuried

Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2014 für die Gemeinde Neuried

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf ein Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land ggfs. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Fläche abgeleitet.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in dem Wert beeinflussenden Merkmalen und Umstände – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
Im Rahmen der Gutachterausschusssitzung am 04. August 2015 wurden gem. § 196 BauGB für die Gemeinde Neuried folgende Bodenrichtwerte (erschließungsbeitragsfrei)
in €/m² ermittelt:

Für Gesamtgemeinde Neuried gilt:
 
Landwirtschaftsflächen 1,80 €
Gartenlandflächen 15,00 €
Bauerwartungsland 15,00 €
Infrastrukturflächen im Außenbereich 3,20 €
 
Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1 - bis 2-geschossig OT Altenheim
Zone Baugebiet BRW/m²
 A 1 „Oberfeld“ 180,00 €
 A 2 „Streng“ 135,00 €
 A 3 „Schaflache I, II und III, Baumannsbündt“ 115,00 €
 A 4 „Ried und Kleinried I, II“ 110,00 €
Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD; unterteilt in Lageklassen (LK 1 - 3)
 A 5

 A 5.1 (LK1)
 A 5.2 (LK 2)
 A 5.3 (LK 3)

„Mättel-Schulstraße“, „Obere Kehler Straße“
Unbeplanter Innenbereich


Entlang B 36 Kehler Straße
u. Stadelgasse


140,00 €
120,00 €
100,00 €
Gewerbliche Bauflächen GE und GEe (mit Wohnnutzung zzgl. Wohnflächenzuschlag)
 A 6 „Obere Schaflache“ 40,00 €
 A 7
 A 7.1
„Schaflache Süd“
Entlang B 36
Sonstige
 52,00 €
47,00 €
 A 8 „Oberfeld“  47,00 €
 
Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis 2-geschossig OT Ichenheim
 I 1 „Kohlgasse III – Röderweg Abschn. 2+3“ 135,00 €
 I 2 „Kohlgasse I, II, III“ 110,00 €
 I 3 „Seelengassenfeld“ 110,00 €
 I 4 „Wiederfeld“ 110,00 €
Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD; unterteilt in Lageklassen (LK 1 - 3)
 I 5
 I 5.1 (LK1)
 I 5.2 (LK 2)
 I 5.3 (LK 3)
Unbeplanter Innenbereich


Entlang B 36 Hauptstr., Rheinstr. und Schopfheimer Str.

120,00 €
100,00 €
 80,00 €
Gewerbliche Bauflächen GE und GeE (mit Wohnnutzung zzgl. Wohnflächenzuschlag)
 I 6 „Alm I, II“ 40,00 €

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis 2-geschossig OT Dundenheim
 D 1 „Hirschbühl I, II, III, IV“  122,00 €
 D 2 „Meerkorn“ 140,00 € 
 D 3 „Brügelhag Süd“ 150,00 € 
 D 4 „Altenheimer Feld“ 100,00 € 
Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD; unterteilt in Lageklassen (LK 1 - 3)
 D 5
 D 5.1 (LK1)
 D 5.2 (LK 2)
 D 5.3 (LK 3)
Unbeplanter Innenbereich


Entlang B 36 Dundenheimer Hauptstraße

100,00 €
 90,00 €
 80,00 € 
Gewerbliche Bauflächen GE und GeE (mit Wohnnutzung zzgl. Wohnflächenzuschlag)
 D 6 „Langmatten I, II, III“ 40,00 € 

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis 2-geschossig OT Müllen
 M 1 „Meiermatt I, II, III“ 100,00 € 
 M 2 „Im nächsten Feld“ 125,00 € 
Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD
 M 3 Unbeplanter Innenbereich 105,00 € 

Wohnbauflächen in den Baugebieten WA 1- bis 2-geschossig OT Schutterzell
 S 1 „Krummatt, Krummatt-Erweiterung“ 122,00 € 
 S 2 „Elter, Elter-Erweiterung“ 100,00 € 
Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortskern und unbeplanter Innenbereich M, MD
 S 3 Unbeplanter Innenbereich 105,00 €