Überprüfung der Niederschlagswassergebühren
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
in den letzten Jahren haben sich bei vielen Grundstücken Änderungen an den bebauten oder versiegelten Flächen ergeben, sei es durch Umbauten, Neubauten oder andere Veränderungen wie beispielsweise Hofbefestigungen. Um eine faire Abrechnung zu gewährleisten ist es wichtig, diese korrekt zu berechnen. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Niederschlagswassergebühren auf Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen.
Bitte kontrollieren Sie in Ihren Unterlagen die relevanten Flächenangaben und teilen uns bei Bedarf Änderungen mit. Das entsprechende Formular, sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie auf unserer Website unter Berechnungsbogen Niederschlagswassergebühr (PDF-Dokument, 1,92 MB, 11.07.2025). Genauere Informationen zu den Niederschlagswassergebühren finden Sie in der Abwassersatzung der Gemeinde Neuried. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Rechnungsamt gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 07807 97-138 oder per E-Mail an steueramt(@)neuried.net.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf § 46 Abs. 5 der Abwassersatzung der Gemeinde Neuried hin. Danach gilt:
„Ändert sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks, ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.“
Zusätzlich kündigen wir hiermit an, dass die Gemeinde in den kommenden Monaten eine stichprobenartige Überprüfung der Niederschlagswassergebühren durchführen wird. Diese wird entweder durch die Gemeinde oder durch ein von der Gemeinde beauftragtes Fachunternehmen durchgeführt. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung einer einheitlichen und genauen Gebührenerhebung für alle Betroffenen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
