Erstelldatum14.11.2024
Lärmaktionsplan: Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.
Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung / Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes Neuried.
Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen der bisherigen Lärmaktionsplanung verglichen. Der Gemeinderat Neuried hat die Ergebnisse der Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Neuried mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.
Im Zeitraum vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Neuried. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Gemeinde Neuried, Kirchstraße 21, 77743 Neuried zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mail-Adresse beteiligung@modusconsult-ulm.de mit dem Betreff „Neuried“ zu nutzen.
Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Neuried ein.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Zwischenbericht zur Auslegung (PDF-Dokument, 364,42 KB, 14.11.2024)
- Anlage 01 (PDF-Dokument, 9,15 MB, 14.11.2024)
- Anlage 02 (PDF-Dokument, 3,66 MB, 14.11.2024)
- Anlage 03 (PDF-Dokument, 1,82 MB, 14.11.2024)
- Anlage 04 (PDF-Dokument, 930,58 KB, 14.11.2024)
- Anlage 05 (PDF-Dokument, 1.003,45 KB, 14.11.2024)
- Planreihe 01 (RLK) (PDF-Dokument, 4,66 MB, 14.11.2024)
- Planreihe 02 (Altenheim) (PDF-Dokument, 1,75 MB, 14.11.2024)
- Planreihe 03 (Dundenheim) (PDF-Dokument, 1,34 MB, 14.11.2024)
- Planreihe 04 (Ichenheim) (PDF-Dokument, 1,70 MB, 14.11.2024)
- Planreihe 05 (Müllen) (PDF-Dokument, 1,01 MB, 14.11.2024)
- Planreihe 06 (Schutterzell) (PDF-Dokument, 1,19 MB, 14.11.2024)