Gemeinde Neuried Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften „Am Kalabrich - Ost“ Gemeinde Neuried, Ortsteil Ichenheim Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Einleitungsbeschluss zur Beendigung des Verfahrens nach § 215a Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Am Kalabrich – Ost“ beschlossen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Kalabrich-Ost“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit integrierter Vorprüfung des Einzelfalls gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen. Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan: Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.08.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich gegenüber dem bisherigen Verfahren im Osten geringfügig geändert hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Westen an die Straße „Zum Kalabrich“. Diese Straße ist bisher nur einseitig bebaut. Im Süden läuft die Grenze entlang vorhandener Bebauung bis zum Hohweg im Osten. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll dem anstehenden Bedarf an Wohnbauflächen Rechnung getragen werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden. Veröffentlichung Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Kalabrich-Ost“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit integrierter Vorprüfung des Einzelfalls sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neuried unter https://www.neuried.net/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen während der Dauer der nachfolgenden Frist von 30.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Neuried, Dienstgebäude Bauamt, Friedrichstr. 2, 77743 Neuried während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen: - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (Bioplan, Bühl – Stand: 20.09.2021 ergänzt 22.08.2024) - Schalltechnische Untersuchungen (RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Achern, Stand: 10.06.2022) - Umweltbericht (Planungsbüro Fischer, Freiburg, Stand: 06.09.2024) sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: - Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Regeneration und Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe - Schutzgut Boden und Fläche: Bodenbewertung, Flurbilanz, landwirtschaftliche Nutzung, - Schutzgut Wasser: Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Überflutungsgebiete, Gewässer - Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung - Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: Vögel (24 Vogelarten davon 9 als Brutvögel u.a. Feldlerche, Haussperling, Turmfalke, Star, Mehlschwalbe, Bluthänfling und Mauersegler), Fledermäuse (6 Arten u.a. Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Rauhaut-/Weisrandfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus), keine Vorkommen von Haselmaus und weiteren Säugetierarten, Reptilien, Amphibien, Gewässer bewohnende Arten, Landschnecken, Pseudoskorpionen, Käfern und Faltern, auch keine artenschutzrelevanten Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose - Schutzgut Landschaft: Einbindung in die Landschaft - Schutzgut Kultur- und Sachgüter: archäologische Verdachtsflächen Darüber hinaus sind im Rahmen der ersten Offenlage umweltrelevante Stellungnahmen zu folgenden Themen eingegangen: - Hinweise auf bestehende Leitungen verschiedener Leitungsträger - Hinweise zu Bodenverhältnissen, Bodenschutz- und Altlastengesetz, Grundwasser (LGRB) - Hinweise auf archäologische Verdachtsflächen (LaD) - Hinweise auf Flächenausnutzung, Baumbestand, Lärmschutz (LRA, Baurechtsamt) - Hinweise zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Freiflächenzerschneidung, Vorübergehende Inanspruchnahme, Inanspruchnahme von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (LRA, Amt für Landwirtschaft) - Hinweise auf Verkehrs- und Gewerbelärm (LRA, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht) - Hinweise zu CEF-Maßnahmen (LRA, Amt für Umweltschutz) - Hinweise auf Gewässer / Gewässerrandstreifen, Abflussverschärfung, Überschwemmungsgebiete (LRA, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) - Hinweise zu Erdaushub (LRA, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft) Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@neuried.net übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde Neuried abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) zugänglich. Neuried, 27.09.2024 (Tobias Uhrich, Bürgermeister)