Erstelldatum22.12.2025
Veröffentlichung des Bebauungsplanes "Am Alten Wasserwerk", OT Altenheim
Gemeinde Neuried
Aufhebung des Bebauungsplans „Jugendzentrum Altenheim“ und
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Alten Wasserwerk“ mit Umweltprüfung
Aufhebung des Bebauungsplans „Jugendzentrum Altenheim“ und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Alten Wasserwerk“ mit Umweltprüfung
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuried den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Jugendzentrum Altenheim“ und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Alten Wasserwerk“ vom 24.11.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst eine Fläche von ca. 4.618 m² und befindet sich im Süden des Ortsteils Altenheim der Gemeinde Neuried westlich der Kehler Straße.
Der Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans ist begrenzt
- im Norden durch die Flurstücke Nr. 3656/12,
- im Osten durch die Flurstücke Nr. 54 (Kehler Straße) und 54/9,
- im Süden durch die Flurstücke Nr. 4243 und 413/3,
- im Westen durch die Flurstücke Nr. 4237, 4230/1 und 4230.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der Aufhebung ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen.
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung umfasst eine Fläche von ca.14.984 m2.
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans ist begrenzt
- im Norden durch die Flurstücke Nr. 54/9,
- im Osten durch die Flurstücke Nr. 54 (Kehler Straße) und 54/9,
- im Süden durch die Flurstücke Nr. 54/9, 4249, 4214/2 und 413/3,
- im Westen durch die Flurstücke Nr. 4237, 4230/1 und 4230.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Neuaufstellung ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Feuerwehrstandorte Müllen und Altenheim mit seinen Feuerwehrgerätehäusern entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Ausrückebezirke sollen zusammengelegt werden. Nach mehrfacher Untersuchung und Prüfung wurde der im Übersichtsplan dargestellte Bereich westlich der Kehler Straße und südlich des Jugendzentrums als Standort für den gemeinsamen Ausrückebezirk festgelegt. Zur Sicherung der zukünftigen Nutzung soll ein Bebauungsplan im Regelverfahren nach § 2 BauGB mit Umweltbericht aufgestellt werden.
Für das Jugendzentrum gibt es bereits den Bebauungsplan „Jugendzentrum“ (in Kraft getreten am 30.05.2003). Mit der Einbeziehung der Feuerwehr soll dieser parallel aufgehoben werden.
Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 24.11.2025 sowie die öffentliche Bekanntmachung sind im Internet (Startseite > Menü > Bauen > Rathaus & Service > Öffentliche Bekanntmachungen) sowie unter folgendem Link www.neuried.net/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen zugänglich.
Öffentliche Auslegung
Zudem wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Jugendzentrum Altenheim“ und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Alten Wasserwerk“ vom 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 im Rathaus Neuried, Bauamt Bauleitplanung & Liegenschaften, Friedrichstraße 2, 77743 Neuried, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montags 8:00 Uhr – 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstags 8:00 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitags 8:00 Uhr – 12:30 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind einsehbar:
- Umweltbericht des Büros Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbH (Stand 20.11.2025) mit Angaben zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschließlich biologischer Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern. Zu diesen Schutzgütern werden die Auswirkungen durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplans beschrieben und bewertet. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgeführt und Aussagen zu alternativen Planungsmöglichkeiten getroffen.
Die rechnerisch verbleibenden Beeinträchtigungen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung laut Umweltbericht wird durch die Zuweisung zur Ökokontomaßnahme 317.02.118 der Gemeinde Neuried (Ichenheim "Jörgerwald", Gemeindewald Distr. 6, Abt. 7, h2; Mittelwald) kompensiert
- Artenschutzrechtliche Abschätzung des Büros Bioplan Bühl (Stand 09.09.2022):
Prüfung welche europäisch geschützten Arten im Plangebiet vorkommen können und leitet mögliche Konfliktpunkte her
Mögliche Betroffenheit: Fledermäuse, verschiedene Vogelarten, Holzkäfer, Reptilien, Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings und des Großen Feuerfalters
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Bioplan Bühl (Stand: 11.09.2025)
Angaben zu allen prüfrelevanten Arten
Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz) / Konfliktbewertung (Naturschutz)
Betroffene Arten für Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind: Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Mauereidechse) und Amphibien
Bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben ist das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht zu erwarten.
- Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrundflächen inklusive Recherche zu Kampf- & Kriegsdaten zur Luftbildauswahl des Büros UXO PRO Consult (Stand 27.06.2024):
Luftbildauswertung hat den Verdacht der Kontamination für Teile des Erkundungsgebietes mit Kampfmitteln bestätigt – Durchführung von Kampfmittelsondierungen
- Gutachtliche Stellungnahme Lärm des Büros Dr. Wilfried Jans, Büro für Schallschutz (Stand 21.11.2025): Prognose und Beurteilung der Betriebslärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft und der Straßenverkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet
- Baugrunduntersuchung des Büros Geoconsult Ruppenthal GmbH (Stand 31.07.2025):
Beschreibung, Klassifizierung und Beurteilung der Untergrundverhältnisse
Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind einsehbar:
- IHK Südlicher Oberrhein mit Hinweisen auf Betriebslärm
- Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 9 mit Hinweisen zum Bodenschutz
- Naturschutzbund Gruppe Lahr mit Hinweisen zu Maßnahmen für die Kreuzkröte, Kästen für Fledermäuse, Pflanzgebote, Ausgleichsfläche Mauereidechsen, Stützmauern und zu den naturschutzfachlich begleitenden Maßnahmen
- Abwasserverband Neuried Schutterwald / Zweckverband Hochwasserschutz Schuttermündung mit Hinweisen zur Regenwasserbewirtschaftung und zum Hochwasserschutz
- Landratsamt Ortenaukreis – Baurechtsamt mit Hinweisen auf Flächenausnutzung
- Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Landwirtschaft mit Hinweisen zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Freiflächenzerschneidung, Immissionsschutz, Vorübergehende Inanspruchnahme, Inanspruchnahme von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
- Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht mit Hinweisen auf Verkehrs- und Betriebslärm
- Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Umweltschutz mit Hinweisen zu den Vermeidungsmaßnahmen, Ökologischen Baubegleitung, Dach- und Fassadenbegrünung, Vermeidung Vogelschlag und zur insektenfreundlichen Beleuchtung
- Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft mit Hinweisen auf Grundwasserschutz, Abwasserentsorgung, Oberflächenentwässerung und zum Bodenschutz
- Landratsamt Ortenaukreis – Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mit Hinweisen zum Bodenschutz
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) zugänglich.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
Neuried, den 07.01.2025
Tobias Uhrich, Bürgermeister
00_251124_Deckblatt_Entwurf_Am Alten Wasserwerk (PDF-Dokument, 93,75 KB, 22.12.2025)
01_251124_Satzung_Entwurf_Am Alten Wasserwerk (PDF-Dokument, 124,16 KB, 22.12.2025)
02_251124_Übersichtskarte_Entwurf_Am Alten Wasserwerk (PDF-Dokument, 613,59 KB, 22.12.2025)
03_251124_Planzeichnung_Entwurf_Am Alten Wasserwerk (PDF-Dokument, 1.001,39 KB, 22.12.2025)
04_251124_Festsetzungen_Entwurf_Am Alten Wasserwerk (PDF-Dokument, 740,94 KB, 22.12.2025)
05_251124_Begründung_Entwurf_Am Alten Wasserwerk (PDF-Dokument, 1,55 MB, 22.12.2025)
220909_Artenschutzrechtliche Abschätzung (PDF-Dokument, 1,81 MB, 22.12.2025)
240627_Luftbildauswertung Kampfmittelbelastung (PDF-Dokument, 965,98 KB, 22.12.2025)
250512_Geltungsbereich Aufhebung Jugendzentrum (PDF-Dokument, 123,49 KB, 22.12.2025)
250731_Baugrunduntersuchung (PDF-Dokument, 1,44 MB, 22.12.2025)
250815_Kampfmittel Sondierungen (PDF-Dokument, 2,40 MB, 22.12.2025)
250911_Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 1,21 MB, 22.12.2025)
251118_Regenwasserbewirtschaftungskonzept (PDF-Dokument, 1,45 MB, 22.12.2025)
251120_Umweltbericht (PDF-Dokument, 1,24 MB, 22.12.2025)
251121_Gutachtliche Stellungnahme Lärm (PDF-Dokument, 1,78 MB, 22.12.2025)
251124_Abwägungsvorlage (PDF-Dokument, 805,55 KB, 22.12.2025)
