Erstelldatum05.03.2026
Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Änderung des Bebauungsplans "GE Schaflache Süd - Erweiterung" der Gemeinde Neuried, OT Altenheim (Ortenaukreis)
Der Gemeinderat der Gemeinde hat am 25.02.2026 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans "GE Schaflache Süd - Erweiterung" mit Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll im Gewerbegebiet die Ansiedlung eines kleinflächigen Discounters ermöglicht werden.
Da im gesamten Gewerbegebiet bisher Einzelhandel ausgeschlossen ist, ist eine Änderung der Bebauungsvorschriften dahingehend erforderlich, dass im Änderungsbereich Lebensmittel-Einzelhandel künftig zulässig ist. Im übrigen Bereich bleibt er aber weiter ausgeschlossen, um Flächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorzuhalten.
Die überplante Fläche ist im aktuellen rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuried als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die B-Planänderung gilt aus dem FNP entwickelt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans "GE Schaflache Süd - Erweiterung" mit Umweltbericht und weiteren Unterlagen wird in der Zeit vom
09.03.2026 bis 10.04.2026 (einschließlich)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgendermaßen veröffentlicht:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Neuried (www.neuried.net/bebauungsplaene.html) sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Neuried während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Neuried vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar:
- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vom Planungsbüro Fischer, Freiburg, i.d.F. v. 21.01.2026
Im Umweltbericht sind folgende Umweltinformationen vorhanden, zu denen Behörden Stellung im Rahmen der Veröffentlichung nach § 4 Abs. 1 BauGB genommen haben:
Aussagen zu Schutzgebieten
Prüfung der Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft
Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.
Aussagen zum Artenschutz
Prüfung der Betroffenheit und Verletzung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch Büro Bioplan.
Hierzu liegen vor:
- Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz vom 21.11.2025 (Thematik: Auswirkungen)
- Stellungnahme des NABU Gruppe Lahr vom 11.11.2025 (Thematik: CEF-Maßnahme Vögel, Monitoring)
Aussagen zu den Schutzgütern incl. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Schutzgut Mensch:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Wohnen / Gesundheit und Erholung
Hierzu liegen vor:
- Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz, u. Abfallrecht vom 21.11.2025 (Thematik: Lärmschutz)
Schutzgut Fläche:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung hinsichtlich Flächennutzung und -verbrauch
Hierzu liegen vor:
- Stellungnahme des Verbands Region Südlicher Oberrhein vom 06.11.2025 (Thematik: komprimierte Flächennutzung)
Schutzgut Boden:
Bestandsbewertung unter Berücksichtigung der Aussagen des Altlastenkatasters sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung
Hierzu liegen vor:
- Stellungnahme des Verbands Region Südlicher Oberrhein vom 06.11.2025 (Thematik: komprimierte Flächennutzung)
- Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz vom 21.11.2025 (Thematik: Eingriffe)
- Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 21.11.2025 (Thematik: Altlasten, Bodenschutz)
Schutzgut Wasser:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächengewässer
Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.
Schutzgut Klima:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Klima.
Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.
Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Biotoptypen und Tierlebensräume, insbesondere durch baubedingte und anlagebedingte Beeinträchtigungen in Folge der Beseitigung von Vegetation sowie durch Beeinträchtigungen in Folge von Flächeninanspruchnahme.
Hierzu liegen vor:
- Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz vom 21.11.2025 (Thematik: Eingriffe)
Schutzgut Orts-/Landschaftsbild:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Orts- und Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit
Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung
Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.
Neuried, den 06.03.2026 gez. Tobias Uhrich, Bürgermeister
01_2026-01-21_1. Änd. GE Schaflache Süd - Erweiterung_Satzung (PDF-Dokument, 133,48 KB, 05.03.2026)
06_2021-12-19_GE Schaflache Süd - Erweiterung_saP_Bioplan (PDF-Dokument, 415,98 KB, 05.03.2026)
