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Einige gefaltete Zeitungen übereinander gestapelt.

Erstelldatum30.06.2026

öffentliche Bekanntmachung über Veröffentlichung des Planentwurfs

Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften “Seelengassenfeld-Einkaufsmarkt II“
 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes “Seelengassenfeld – Einkaufsmarkt II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Zusätzlich kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Der im Jahre 1998 errichtete Penny-Markt in Ichenheim soll abgebrochen und durch einen modernen Neubau ersetzt werden. Für den bestehenden Markt wurde Ende der 1990er Jahre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die geltenden Vorschriften des bestehenden Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard eines modernen Lebensmittelmarktes. Des Weiteren ist hier bisher ein Mischgebiet festgesetzt. Weil in diesem Gebiet lediglich ein kleinflächiger Lebensmittelhandel ansässig ist, wird das Gebiet als „SO (Sondergebiet) mit der Zweckbestimmung kleinflächiger Lebensmittelmarkt“ festgesetzt. Die Verkaufsfläche des Penny-Marktes bleibt unter 800 m². Der bisher geltende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seelengassenfeld – Einkaufsmarkt“ wird gleichzeitig aufgehoben.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 5573 und 5574, mit Ausnahme der Teilfläche des bestehenden öffentlichen Gehwegs im nördlichen Bereich des Flurstücks 5574. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,53 ha.

Die genaue zeichnerische Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan Geltungsbereich nachfolgend dargestellt:


Bild Geltungsbereich (PNG-Bilddatei, 21,13 KB, 30.06.2026)

Der Entwurf des Bebauungsplans „Seelengassenfeld – Einkaufsmarkt II" und weiteren Unterlagen wird in der Zeit vom

06.07.2026 bis 07.08.2026  (je einschließlich)

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgendermaßen veröffentlicht:

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Neuried (www.neuried.net) sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Neuried während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Planungsbüro JOHNNY architecture, per E-Mail an:katharina.funk(@)johnny-architecture.de)

Bei Bedarf können Sie Ihre Stellungnahme auch schriftlich an die nachstehende Adresse senden:
JOHNNY karlsruhe GmbH, Hertzstraße 16A, 76187 Karlsruhe

Stellungnahmen können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Neuried vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Neuried, 03.07.2026

Tobias Uhrich, Bürgermeister
 

Unterlagen zum Planentwurf (PDF-Dokument, 19,4 MB, 30.06.2026)