Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
sixData GmbH
Dies ist ein Plug-In für die Störmeldungs-Plattform stoerung24.de.
Verarbeitungsunternehmen
sixData GmbH, Seestrasse 11, 83209 Prien am Chiemsee
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Störungserfassung

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • technisch notwendige Cookies akzeptieren

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Art des Webbrowsers

  • das verwendete Betriebssystem

  • den Domainnamen Ihres Internet Service Providers

  • Geräte-Informationen

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • sixData GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@sixdata.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuried
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuried
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Leichte Sprache
Einige gefaltete Zeitungen übereinander gestapelt.

Erstelldatum08.07.2026

ELR - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2027

1. Allgemeines (Antrag wird durch Gemeinde gestellt)
Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung) und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken (z.B. Abriss). Mit dieser Strukturförderung soll die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und verbessert werden. Der Klimaschutz spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der Förderung. Dabei spielen die Aspekte Begrünung und Wassermanagement eine Rolle. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht.

2. Benötigte Unterlagen für Antrag

  • Allgemeine Aussagen zum Gebäude (wie Alter, Lage, derzeitige Nutzung, derzeitiger baulicher Zustand, Gebäudetyp mit/ohne landwirtschaftlichen Teil), Eigentümer zum Zeitpunkt der Bewilligung. Baujahr des Gebäudes im Ortskern liegend, oder angrenzend bis 70er Jahre.
  • Bilder des Gebäudes (Außenansicht, Innenansicht), möglichst digital (jpg-Format) nach Bewilligung der Maßnahme muss der Zustand vorher/nachher dokumentiert werden. 
  • Planunterlagen zum Gebäude in Form von bauantragsgleichen Unterlagen, aus denen die geplanteUmbau-/ Modernisierungsmaßnahmen ersichtlich werden (Grundriss, Ansichten, Schnitt, jeweils mit farbigem Eintrag der Veränderungen); hilfreich ist dabei z.B. die geplanten Maßnahmen in einen Bestandsplan des Gebäudes einzutragen oder den Umbau-Plan durch einen Architekten oder Handwerker erstellen zu lassen. Bei wohnraumschaffenden Maßnahmen auch Darstellung der neu hinzugewonnenen Wohnfläche durch Planeinschrieb in den entsprechenden Räumen sowie einer Wohn- und Nutzflächenberechnung. Die ggf. erforderlichen Bauantragsunterlagen sind spätestens zur Bewilligung vorzulegen.
  • Kostenschätzung zu den geplanten Maßnahmen nach DIN 276 durch Architekt oder Handwerker. Dabei ist die Mehrwertsteuer getrennt darzustellen (nur der Netto-Betrag ist förderfähig). Achtung! Nur dieser Betrag der Kostenschätzung ist Grundlage der Förderung. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich.
  • Eine umweltfreundliche und energieeffiziente Bauweise + Heizung unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe als Baumaterialien sowie eine umweltfreundliche Heizung (nicht Strom) ist Grundlage der Förderung und muss entsprechend im Antrag dargestellt werden. Bei Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz Grundlage der Förderung.
  • Finanzierungsübersicht: Zusammenstellung der Eigenmittel, der unbaren Arbeitsleistungen, der beanspruchten Darlehen (keine Landesmittel !), Formblatt DIN276 beachten.
  • Beratungsgespräch mit Ortsplaner. Dessen Einschätzung wird Teil des Antrages. Vereinbarung des Termins über die Gemeinde.

3. Fristen
Die Unterlagen müssen bis spätestens 01.09.2026 vollständig entsprechend obiger Zusammenstellung bei der Gemeinde eingereicht werden oder dem Ortsplaner zugeschickt/übermittelt werden. Antragsschluss ist der 30.09.2026.

Die Entscheidung über die Förderung der Maßnahme wird der Gemeinde bis Ende Februar 2027 mitgeteilt,die Bewilligung erfolgt dann nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (einschl. Baugenehmigung soweit erforderlich) durch das Regierungspräsidium. Davor darf die Maßnahme nicht begonnen werden, d.h. keine Rechnung oder Beleg darf älter als das Bewilligungsdatum sein. Ansonsten kann die komplette Förderung nachträglich gestrichen werden. Begonnen muss die Maßnahme im Jahr der Bewilligung.

Verbunden mit der Bewilligung ist ein Bewilligungszeitraum bis wann die Maßnahme abgeschlossen sein muss. I.d.R. ist dies bis Ende des Folgejahres. Unter gewissen Umständen ist eine Verlängerung möglich.

Die Verwendung nachwachsender Rohstoffe (wie Holz) ist in einem entsprechenden Formular darzustellen.

4. Förderhöhe
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Umnutzung Leerstand für Wohnzwecke:  30 % der Aufwendungen, max. € 60.000 *

- bei grundlegender Modernisierung:                30 % der Aufwendungen, max. € 50.000 *

- bei ortsbildgerechter Baulückenschließung:    35 % der Aufwendungen, max. € 30.000 **

*  Förderung von max. 2 Wohneinheiten
*  Eine Erhöhung des Fördersatzes auf 35 % bzw. 55.000 / 65.000 € ist bei Verwendung
nachwachsender Rohstoffe (wie Holz) möglich
**  Ausführung in Holzbauweise zwingend, mind. 2 WE, davon mind. 1 eigengenutzt

Bei mehreren Wohneinheiten müssen die Aufwendungen entsprechend der m²-Größen der einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt werden. Mindestgröße WE 35 m², mit Küche und Bad.

Das Gebäude muss im historischen Ortsbereich liegen oder daran angrenzend in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts errichtet worden sein.

Voraussetzung für die Förderung im Bereich Umnutzung ist, dass das Gebäude bislang nicht für Wohnzwecke genutzt wurde (z.B. Scheunen, Ökonomiegebäude u.ä.) und dass das Gebäude im Wesentlichen (mehr als 50 % der Hülle) erhalten bleibt, was nachvollziehbar dargestellt werden muss. 

Die Wiedernutzung von leerstehenden, ehemaligen Wohngebäuden fällt unter grundlegende Modernisierung. Die Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse durch z.B. Erweiterung in ein Ökonomiegebäude hinein wird als Modernisierung und nicht als Umnutzung betrachtet, auch wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

Bei Neubauten (Baulückenschluss) sind Mietwohnungen nicht förderfähig. Die förderfähigen WE müssen eigengenutzt sein oder von Verwandten bis 1. Grades bewohnt werden. Eine Förderung ist schwierig, da eine hervorgehobene strukturelle Bedeutung begründet werden muss. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist grundsätzlich nicht förderfähig.

Abbruch von mehr als 50 % des Gebäudes wird als Neubau / Baulückenschluss eingestuft. Ein Abriss ist nur förderfähig, wenn ein eigengenutzter Neubau mit 2 WE entsteht.

Grundlegende Modernisierung beinhaltet neben der Dämmung von Außenfassade und Dach auch die Modernisierung der sanitären Verhältnisse und der Elektrik des Gebäudes sowie eine energiebewusste Erneuerung der Heizung (Verwendung erneuerbarer Energien). Eine Sanierung von Teilbereichen (z.B. nur Bad, nur Fassade oder nur Dach) oder nur eine energetische Sanierung ohne weitere Maßnahmen ist nicht förderfähig. Mind. 3 Gewerke. Fossil betriebene Heizungen (Erdöl, Gas, Kohle u.a.) sind nicht förderfähig.

Bei Projekten im Außenbereich (auch Ersatzbauten) muss die Baugenehmigung bei Antragstellung vorliegen. Die Fördermöglichkeit muss im Einzelfall abgestimmt werden.

Nicht förderfähig sind die Mehrwertsteuer sowie Eigenleistungen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist zu der ELR-Förderung auch eine KfW-Förderung des Bundes möglich. Andere Förderprogramme des Landes können nicht zusätzlich zu ELR in Anspruch genommen werden.

Denkmalbedingte Mehrkosten sind getrennt aufzuführen.

5. Ökologische Aspekte
Der Beitrag zum Klimaschutz ist Fördervoraussetzung. Unter dem Stichwort Umwelt- und Klimaschutz muss dargelegt werden, wie durch die Maßnahme das Klima geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen geschont werden, z.B. durch Energieeinsparung, erneuerbare Energien, verbesserte Ressourceneffizienz, umweltfreundliche Bauweise und Wärmedämmmaßnahmen. Durch die Verwendung von Holz z.B. für die Tragkonstruktion können sowohl Förderaussichten als auch Förderhöhe verbessert werden. 

6. Rückfragen / Internet
An Frau Fontaine, Gemeinde Neuried, 07807/97-172, l.fontaine@neuried.net  
An den Ortsplaner Herrn Holger Fischer, Planungsbüro Fischer, Freiburg (0761/70342-21, h.fischer@planungsbuerofischer.de)

Weitere Informationen im Internet: www.mlr.baden-wuerttemberg.de (ELR)
Formulare: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/