Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen sind wichtige Informationen, die eine Behörde oder eine Institution an alle Menschen weitergeben möchte. Diese Informationen müssen für alle zugänglich sein.
In einer öffentlichen Bekanntmachung geht es oft um Entscheidungen, Regeln oder Termine, die für viele Menschen wichtig sind. Zum Beispiel:
- Änderungen von Gesetzen,
- Bauprojekte in der Stadt,
- Wahlen oder Abstimmungen.
Das Ziel ist, dass alle informiert werden und mitreden oder mitentscheiden können, wenn es nötig ist.
Hier finden Sie unsere öffentlichen Bekanntmachungen in der Übersicht.
Erstelldatum08.04.2026
Bebauungsplan "Raiffeisenstraße", OT Dundenheim
Gemeinde Neuried
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Raiffeisenstraße"
in Neuried-Dundenheim
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Raiffeisenstraße" in Neuried-Dundenheim einschließlich der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 wurde ebenfalls beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplan-Änderung in der Fassung vom 21.01.2026.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes zur Schließung der Lücke zwischen den beiden bestehenden Baugebieten geschaffen werden.
Beteiligung
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen i.d.F. v. 21.01.2026 können im Internet unter www.neuried.net/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) während der Dauer der nachfolgenden Frist
vom 13.04.2026 bis 15.05.2006 (je einschließlich)
eingesehen werden.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Neuried, Dienstgebäude Bauamt, Friedrichstr. 2, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung(@)neuried.net übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Neuried, 10.04.2026
Tobias Uhrich
Bürgermeister
00_Geltungsbereich_251024 (PDF-Dokument, 153,73 KB, 08.04.2026)
00_Satzung_vorbereitet (PDF-Dokument, 137,43 KB, 08.04.2026)
01_zeichnerischer Teil_Vorentwurf_260121 (PDF-Dokument, 239,70 KB, 08.04.2026)
02_Bebauungsvorschriften_260121 (PDF-Dokument, 120,64 KB, 08.04.2026)
03a_Begründung_260121 (PDF-Dokument, 1,62 MB, 08.04.2026)
03b_Begründung_A1_Artenschutz_251030 (PDF-Dokument, 1,00 MB, 08.04.2026)
03c_Begründung_A2_Umweltbericht_260107 (PDF-Dokument, 2,72 MB, 08.04.2026)