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Zeitung als Symbol für Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen sind wichtige Informationen, die eine Behörde oder eine Institution an alle Menschen weitergeben möchte. Diese Informationen müssen für alle zugänglich sein.

In einer öffentlichen Bekanntmachung geht es oft um Entscheidungen, Regeln oder Termine, die für viele Menschen wichtig sind. Zum Beispiel:

  • Änderungen von Gesetzen,
  • Bauprojekte in der Stadt,
  • Wahlen oder Abstimmungen.

Das Ziel ist, dass alle informiert werden und mitreden oder mitentscheiden können, wenn es nötig ist.

Hier finden Sie unsere öffentlichen Bekanntmachungen in der Übersicht.

Erstelldatum28.07.2026

Bebauungsplan "Raiffeisenstraße", OT Dundenheim

Gemeinde Neuried

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Raiffeisenstraße"
in Neuried-Dundenheim

hier: Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Raiffeisenstraße" in Neuried-Dundenheim einschließlich der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 wurde ebenfalls beschlossen und vom 13.04.2026 bis 15.05.2006 durchgeführt.

Der Gemeinderat hat weiterhin am 22.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Raiffeisenstraße" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Übersichtsplan (PNG-Bilddatei, 71,93 KB, 28.07.2026)

Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplan-Änderung in der Fassung vom 02.07.2026.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes zur Schließung der Lücke zwischen den beiden bestehenden Baugebieten geschaffen werden.

Beteiligung

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus dem Bestandsplan mit Geltungsbereich, dem zeichnerischen Teil, dem Textteil des Bebauungsplans und der Begründung (alles in der Fassung vom 02.07.2026), der Artenschutzrechtlichen Abschätzung vom 30.10.2025 und dem Umweltbericht vom 02.07.2026 sowie den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung können im Internet unter www.neuried.net/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) während der Dauer der nachfolgenden Frist

vom 03.08.26 bis 11.09.2026 (je einschließlich)

eingesehen werden.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Neuried, Dienstgebäude Bauamt, Friedrichstr. 2, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung(@)neuried.net übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden oben benannten umweltbezogenen Unterlagen sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

  • Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: keine bestehenden gesetzlich geschützten Biotope, kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, kein FFH- oder Vogelschutzgebiet, kein Wildtierkorridor, kein Biotopverbund, Biotop- und Nutzungstypen, Avifauna (u.a. Amsel, Blau- und Kohlmeise, Hausrotschwanz, Bauchstelze, Mehlschwalbe, Haussperling), Säugetiere (Fledermäuse), Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse), Amphibien (Gelbbauchunke, Kreuzkröte), keine Gefährdung für Säugetiere (außer Fledermäuse), Reptilien (außer Mauereidechse und Zauneidechse), Amphibien (außer Gelbbauchunke und Kreuzkröte), Gewässerbewohnende Arten und Tiergruppen, Spinnentiere, Landschnecken, Schmetterlinge und Käfer sowie artenschutzrechtlich relevante Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose  
  • Schutzgut Boden und Fläche: Bodentypen, Versiegelung, keine Altlasten/Altstandorte, Kampfmittel, Bodenschutz, Ausgleichkörper im Wasserkreislauf
  • Schutzgut Wasser: kein Wasserschutzgebiet, Grundwasser, keine Überflutungsgebiete, keine Gewässer
  • Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung, temporäre Schadstoffimmissionen, Luftqualität
  • Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Schadstoffe (Pflanzenschutz), keine Lärmbelastung
  • Schutzgut Landschaft: Gehölze, Einbindung in die Landschaft, Flächenminimierung durch Verdichtung
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Natur- oder Kulturdenkmale
  • Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Beeinträchtigungen der Umwelt in Folge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu erwarten

Darüber hinaus sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen zu folgenden Themen eingegangen:

  • Hinweise auf bestehende Leitungen verschiedener Leitungsträger
  • Hinweis auf Schmutzwasseranschluss (Abwasserverband Neuried)
  • Anregung von Bauverpflichtungen (VRSO)
  • Anregung zu Baum- und Strauchpflanzungen und zur Artenliste (NABU)
  • Hinweise zur artenschutzrechtlichen Abschätzung und zur Eingriffs-/Ausgleichbilanz, Anregung von Dach- und Fassadenbegrünung, Vogelschlag und Beleuchtung (LRA, Amt für Umweltschutz)
  • Anregung zu immissionsfachlicher Einschätzung (LRA, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht)
  • Hinweis zu Wasserrechtlichen Entscheidungen, zu Grundwasser und Versickerungen, Bewertung des Bodens,

Neuried, 30.07.2026

Tobias Uhrich

Bürgermeister      

00_Geltungsbereich_260702 (PDF-Dokument, 149,43 KB, 28.07.2026)

00_Satzung_vorbereitet (PDF-Dokument, 137,43 KB, 28.07.2026)

01_zeichnerischer Teil_Entwurf_260702 (PDF-Dokument, 236,87 KB, 28.07.2026)

02_Bebauungsvorschriften_260702 (PDF-Dokument, 125,98 KB, 28.07.2026)

03a_Begründung_260702 (PDF-Dokument, 1,74 MB, 28.07.2026)

03b_Begründung_A1_Artenschutz_251030 (PDF-Dokument, 1,00 MB, 28.07.2026)

03c_Begründung_A2_Umweltbericht_260702 (PDF-Dokument, 2,93 MB, 28.07.2026)

Abwägung_260702 (PDF-Dokument, 282,79 KB, 28.07.2026)

TOEB_Verteiler_260803 (PDF-Dokument, 15,33 KB, 28.07.2026)