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Zeitung als Symbol für Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen sind wichtige Informationen, die eine Behörde oder eine Institution an alle Menschen weitergeben möchte. Diese Informationen müssen für alle zugänglich sein.

In einer öffentlichen Bekanntmachung geht es oft um Entscheidungen, Regeln oder Termine, die für viele Menschen wichtig sind. Zum Beispiel:

  • Änderungen von Gesetzen,
  • Bauprojekte in der Stadt,
  • Wahlen oder Abstimmungen.

Das Ziel ist, dass alle informiert werden und mitreden oder mitentscheiden können, wenn es nötig ist.

Hier finden Sie unsere öffentlichen Bekanntmachungen in der Übersicht.

Zweckverband Gewerbepark ba.sic

Bekanntmachung
Erstelldatum11.11.2025

Veröffentlichung

Bebauungsplan "GE Schaflache Süd - Erweiterung, 1. Änderung", OT Altenheim, frühzeitige Beteiligung

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum22.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 15.10.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änd. des B-Planes "GE Schaflache Süd - Erw." beschlossen.

Bild zeigt Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schaflache Süd Erweiterung mit der 1. Änderung" im Ortsteil Altenheim

Bebauungsplan "Sportanlagen Ichenheim, 2. Änderung", Öffentliche Bekanntmachung

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum22.10.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 15.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Sportanlagen Ichenheim" in Neuried-Ichenheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Der Geltungsbereich wird in einem Lageplan farblich dargestellt

Bebauungsplan "Am Alten Wasserwerk", OT Altenheim

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum11.06.2025

Aufhebung des Bebauungsplans „Jugendzentrum Altenheim“ und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Alten Wasserwerk“ mit Umweltprüfung Aufhebungs- und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Veröffentlichung / Frühzeitige Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 04.06.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan „Jugendzentrum Altenheim“ gefasst. Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan „Am Alten Wasserwerk“ mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Zudem hat der Gemeinderat am 04.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf vom 12.05.2025 des Bebauungsplans „Am Alten Wasserwerk“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Entwurf Geltungsbereich

Befragungsergebnisse zur Ganztagsschule

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum08.05.2025

Nach Beschluss des Gemeinderates Neuried, beide Grundschulen zu offenen Ganztagsschulen umzuwandeln, und dies mit allen Klassenstufen bereits zum Schuljahr 2026/27 umzusetzen, war die Gemeinde verpflichtet, vor Antragstellung an das Schulamt, eine Befragung durchzuführen, die zum Ziel hat, pro Schule mindestens 25 Kinder für den Ganztag prognostizieren zu können.

Bebauungsplan "GE Obere Schaflache 3. Änderung und Erweiterung", OT Altenheim

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum31.03.2025

Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Obere Schaflache" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Neuried, OT Altenheim Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 26.03.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Obere Schaflache" im OT Altenheim beschlossen.

Lageplan

Bebauungsplan Agri-PV Am Neuen Wasserwerk, OT Dundenheim - frühzeitige Beteiligung -

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum25.02.2025

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Agri-PV Am neuen Wasserwerk" mit örtlichen Bauvorschrif-ten, Gemeinde Neuried, OT Dundenheim (Ortenaukreis) Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 13.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Agri-PV Am neuen Wasserwerk" im OT Dundenheim beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Agri-PV Am neuen Wasserwerk" ist im nachfolgend abgedruckten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt. Übersichtsplan Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 19. Februar 2025 über den Entwurf des Bebauungsplanes beraten und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Die Öffentlich-keit kann den Entwurf des B-Plans mit den Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und dem Umweltbericht und weiteren Unterlagen in der Zeit vom 05. März 2025 bis 09. April 2025 (je einschließlich) im Rathaus Neuried während den Sprechzeiten einsehen. Im Rahmen der Planauslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen. Neuried, den 28.02.2025 gez. Tobias Uhrich, Bürgermeister

Übersichtsplan

10. Änderung Flächennutzungsplan - frühzeitige Beteiligung -

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum25.02.2025

10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht der Gemeinde Neuried Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat mit Beschluss vom 13.11.2024 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die beiden neu ausgewiesenen Flächen D1 und I1 in den Ortsteilen Dundenheim und Ichen-heim, sind in den nachfolgenden abgedruckten Plänen zeichnerisch dargestellt. Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuried in der Sitzung vom 19.02.2025 über den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans beraten und die Durchfüh-rung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 5-wöchigen Auslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf der 10. Än-derung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 5. März 2025 bis 9. April 2025 (je einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Neuried während der Sprechzeiten einsehen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätz-lich im Internet unter der Internetadresse: www.neuried.net/bebauungsplaene.html einge-stellt. Im Rahmen der Planauslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen. Neuried, den 28.02.2025 gez. Tobias Uhrich Bürgermeister

Übersichtsplan

Bebauungsplan "Kalabrich - Ost", Neuried-Ichenheim

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum27.09.2024

Gemeinde Neuried Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften „Am Kalabrich - Ost“ Gemeinde Neuried, Ortsteil Ichenheim Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Einleitungsbeschluss zur Beendigung des Verfahrens nach § 215a Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Am Kalabrich – Ost“ beschlossen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Kalabrich-Ost“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit integrierter Vorprüfung des Einzelfalls gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen. Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan: Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.08.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich gegenüber dem bisherigen Verfahren im Osten geringfügig geändert hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Westen an die Straße „Zum Kalabrich“. Diese Straße ist bisher nur einseitig bebaut. Im Süden läuft die Grenze entlang vorhandener Bebauung bis zum Hohweg im Osten. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll dem anstehenden Bedarf an Wohnbauflächen Rechnung getragen werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden. Veröffentlichung Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Kalabrich-Ost“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit integrierter Vorprüfung des Einzelfalls sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neuried unter https://www.neuried.net/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen während der Dauer der nachfolgenden Frist von 30.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Neuried, Dienstgebäude Bauamt, Friedrichstr. 2, 77743 Neuried während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen: - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (Bioplan, Bühl – Stand: 20.09.2021 ergänzt 22.08.2024) - Schalltechnische Untersuchungen (RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Achern, Stand: 10.06.2022) - Umweltbericht (Planungsbüro Fischer, Freiburg, Stand: 06.09.2024) sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: - Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Regeneration und Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe - Schutzgut Boden und Fläche: Bodenbewertung, Flurbilanz, landwirtschaftliche Nutzung, - Schutzgut Wasser: Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Überflutungsgebiete, Gewässer - Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung - Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: Vögel (24 Vogelarten davon 9 als Brutvögel u.a. Feldlerche, Haussperling, Turmfalke, Star, Mehlschwalbe, Bluthänfling und Mauersegler), Fledermäuse (6 Arten u.a. Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Rauhaut-/Weisrandfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus), keine Vorkommen von Haselmaus und weiteren Säugetierarten, Reptilien, Amphibien, Gewässer bewohnende Arten, Landschnecken, Pseudoskorpionen, Käfern und Faltern, auch keine artenschutzrelevanten Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose - Schutzgut Landschaft: Einbindung in die Landschaft - Schutzgut Kultur- und Sachgüter: archäologische Verdachtsflächen Darüber hinaus sind im Rahmen der ersten Offenlage umweltrelevante Stellungnahmen zu folgenden Themen eingegangen: - Hinweise auf bestehende Leitungen verschiedener Leitungsträger - Hinweise zu Bodenverhältnissen, Bodenschutz- und Altlastengesetz, Grundwasser (LGRB) - Hinweise auf archäologische Verdachtsflächen (LaD) - Hinweise auf Flächenausnutzung, Baumbestand, Lärmschutz (LRA, Baurechtsamt) - Hinweise zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Freiflächenzerschneidung, Vorübergehende Inanspruchnahme, Inanspruchnahme von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (LRA, Amt für Landwirtschaft) - Hinweise auf Verkehrs- und Gewerbelärm (LRA, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht) - Hinweise zu CEF-Maßnahmen (LRA, Amt für Umweltschutz) - Hinweise auf Gewässer / Gewässerrandstreifen, Abflussverschärfung, Überschwemmungsgebiete (LRA, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) - Hinweise zu Erdaushub (LRA, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft) Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@neuried.net übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde Neuried abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) zugänglich. Neuried, 27.09.2024 (Tobias Uhrich, Bürgermeister)

Geltungsbereich Kalabrich - Ost

Bebauungsplan "Marödel-Nord", OT Schutterzell

Aktuelles, Bekanntmachung
Erstelldatum30.07.2024

Veröffentlichung Bebauungsplan "Marödel-Nord" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Neuried, OT Schutterzell

Ausschnitt aus B-Plan "Märodel-Nord"