Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!" zur Bundestagswahl
Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagwahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen wurden Mitte Januar 2025 zugestellt. Sollten Sie bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Bürgerbüro, Friedrichstraße 4, 77743 Neuried.
Einfache Beantragung der Briefwahlunterlagen
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines auf unserer Webseite an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt
über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt. Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa 2 Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen. Wir bitten um Beachtung.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Altenheim.
Wahlscheinantrag
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihren Wahlscheinantrag hier online zu beantragen.
Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
