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Herbstlich verfärbte Bäume am Waldrand in Altenheim, ein Jägerstuhl
Vogelschwarm fliegt über ein Feld
Nahaufnahme eines frostigen Astes.
Sonnenuntergang über der Skyline von Altenheim
Ein einziges Reh hüpft über ein schneebedecktes Feld

Neuigkeiten

Gruppenbild des Bürgerbüro-Teams Altenheim mit dem Bürgermeister
Artikel vom 15.11.2024

Einführung der NeuriedCARD

Mit großer Freude kündigen wir die Einführung der NeuriedCARD an, die am vergangenen Freitag erfolgreich gestartet ist!

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission. Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung / Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes Neuried. Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen der bisherigen Lärmaktionsplanung verglichen. Der Gemeinderat Neuried hat die Ergebnisse der Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Neuried mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt. Im Zeitraum vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Neuried. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Gemeinde Neuried, Kirchstraße 21, 77743 Neuried zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mailadressen beteiligung@modusconsult-ulm.de mit dem Betreff „Neuried“ zu nutzen. Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Neuried ein.

Vergaberichtlinie, Bewerbungsformular, Lagepläne

Fertigstellung des sanierten Kunstrasenplatzes in Plobsheim
Artikel vom 26.11.2024

Hiwwe un diwwe am Rhin

Zum wiederholten Male wurden Vertreter der Gemeinde Neuried zu einer Einweihung auf das Plobsheimer Sportgelände "Langensand" eingeladen. Vor kurzem galt es die Fertigstellung des sanierten Kunstrasenplatzes zu würdigen. Unter den zahlreichen Gästen konnte Plobsheims Bürgermeisterin Michèle Leckler auch Neurieds Bürgermeister Tobias Uhrich und Altenheims Ortsvorsteher Jochen Strosack begrüßen.

Volkstrauertag im Ortsteil Schutterzell
Artikel vom 26.11.2024

Würdiges Gedenken am Volkstrauertag in Schutterzell Gemeinschaft und Erinnerung im Zeichen des Friedens

Am Volkstrauertag versammelten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuried in Schutterzell, um gemeinsam innezuhalten und der Opfer von Krieg und Gewalt zu gedenken. Die Gedenkveranstaltung diente nicht nur dem Erinnern, sondern auch dem Bewusstsein für die Zerbrechlichkeit und den hohen Wert des Friedens.

Design der neuen NEURIEDCARD
Artikel vom 13.11.2024

Die NeuriedCARD - Gemeinsam für unsere Gemeinde

Am Freitag, 15.11.2024 um 10:00 Uhr findet im Sitzungssaal, Rathaus Altenheim eine Pressekonferenz statt. Ab 11:30 Uhr schließt sich eine Infoveranstaltung für Neurieder Gewerbetreibende und Gastronomen an.

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Quarzkies- und Quarzsandgrube durch die Zürcher Bau GmbH im Gewann Riedmatten in der Gemeinde Meißenheim

Vergaberichtlinie, Bewerbungsformular, Lagepläne

Geltungsbereich Kalabrich - Ost
Artikel vom 27.09.2024

Bebauungsplan "Kalabrich - Ost", Neuried-Ichenheim

Gemeinde Neuried Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften „Am Kalabrich - Ost“ Gemeinde Neuried, Ortsteil Ichenheim Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Einleitungsbeschluss zur Beendigung des Verfahrens nach § 215a Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Am Kalabrich – Ost“ beschlossen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Kalabrich-Ost“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit integrierter Vorprüfung des Einzelfalls gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen. Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan: Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.08.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich gegenüber dem bisherigen Verfahren im Osten geringfügig geändert hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Westen an die Straße „Zum Kalabrich“. Diese Straße ist bisher nur einseitig bebaut. Im Süden läuft die Grenze entlang vorhandener Bebauung bis zum Hohweg im Osten. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll dem anstehenden Bedarf an Wohnbauflächen Rechnung getragen werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden. Veröffentlichung Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Kalabrich-Ost“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit integrierter Vorprüfung des Einzelfalls sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neuried unter https://www.neuried.net/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen während der Dauer der nachfolgenden Frist von 30.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Neuried, Dienstgebäude Bauamt, Friedrichstr. 2, 77743 Neuried während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen: - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (Bioplan, Bühl – Stand: 20.09.2021 ergänzt 22.08.2024) - Schalltechnische Untersuchungen (RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Achern, Stand: 10.06.2022) - Umweltbericht (Planungsbüro Fischer, Freiburg, Stand: 06.09.2024) sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: - Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Regeneration und Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe - Schutzgut Boden und Fläche: Bodenbewertung, Flurbilanz, landwirtschaftliche Nutzung, - Schutzgut Wasser: Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Überflutungsgebiete, Gewässer - Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung - Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: Vögel (24 Vogelarten davon 9 als Brutvögel u.a. Feldlerche, Haussperling, Turmfalke, Star, Mehlschwalbe, Bluthänfling und Mauersegler), Fledermäuse (6 Arten u.a. Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Rauhaut-/Weisrandfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus), keine Vorkommen von Haselmaus und weiteren Säugetierarten, Reptilien, Amphibien, Gewässer bewohnende Arten, Landschnecken, Pseudoskorpionen, Käfern und Faltern, auch keine artenschutzrelevanten Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose - Schutzgut Landschaft: Einbindung in die Landschaft - Schutzgut Kultur- und Sachgüter: archäologische Verdachtsflächen Darüber hinaus sind im Rahmen der ersten Offenlage umweltrelevante Stellungnahmen zu folgenden Themen eingegangen: - Hinweise auf bestehende Leitungen verschiedener Leitungsträger - Hinweise zu Bodenverhältnissen, Bodenschutz- und Altlastengesetz, Grundwasser (LGRB) - Hinweise auf archäologische Verdachtsflächen (LaD) - Hinweise auf Flächenausnutzung, Baumbestand, Lärmschutz (LRA, Baurechtsamt) - Hinweise zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Freiflächenzerschneidung, Vorübergehende Inanspruchnahme, Inanspruchnahme von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (LRA, Amt für Landwirtschaft) - Hinweise auf Verkehrs- und Gewerbelärm (LRA, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht) - Hinweise zu CEF-Maßnahmen (LRA, Amt für Umweltschutz) - Hinweise auf Gewässer / Gewässerrandstreifen, Abflussverschärfung, Überschwemmungsgebiete (LRA, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) - Hinweise zu Erdaushub (LRA, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft) Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@neuried.net übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde Neuried abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) zugänglich. Neuried, 27.09.2024 (Tobias Uhrich, Bürgermeister)

Veranstaltungen

04. 12 2024

Ichenheimer Nikolausmarkt

icon.time.event 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Veranstaltungsortgegenüber der katholischen St. Nikolaus Kirche
07. 12 2024

Adventsmarkt Schutterzell

icon.time.event 14:30 Uhr bis 22:00 Uhr
VeranstaltungsortRathausplatz Schutterzell
07. 12 2024

Nikolausfeier TV Ichenheim Jugendvertretung

icon.time.event 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
VeranstaltungsortLangenrothalle Ichenheim
08. 12 2024

Nikolausfeier TuS Altenheim e.V.

icon.time.event 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
VeranstaltungsortHerbert-Adam-Halle Altenheim

Schnell gefunden

Öffentliche Einrichtungen

Sportanlagen
Fußballplatz Ichenheim mit spielenden Kindern
Feuerwehr
Der Aufdruck "Freiw. Feuerwehr Neuried" auf einem Feuerwehrauto.
Schulen
Der Eingang der Realschule Neuried in Ichenheim.
Kindergarten
Der Außenbereich des St. Nikolaus-Kindergartens in Ichenheim.