Erstelldatum23.04.2024
Bebauungsplan "Langemattstraße", OT Dundenheim
Gemeinde Neuried
Öffentliche Bekanntmachung
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung
"Langemattstraße" in Neuried-Dundenheim
einschließlich der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
(ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 17.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Langemattstraße" in Neuried-Dundenheim einschließlich der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.01.2024.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung vom 15.01.2024 ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neuried unter der Internetseite/Internetadresse www.neuried.net
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von Montag, 29.04.2024 bis einschließlich Freitag, 31.05.2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Neuried (Dienstgebäude Bauamt,
Friedrichstr. 2, 77743 Neuried-Altenheim) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@neuried.net übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter obiger Internetadresse eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) zugänglich.
Neuried, 26.04.2024 Tobias Uhrich, Bürgermeister