Satzung über verkaufsoffene Sonntage in der Gemeinde Neuried
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg (LadÖG) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 19.02.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Verkaufsoffene Sonntage
(1) In Neuried dürfen die Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Ladenöffnung in Baden-Württemberg wie folgt geöffnet werden:
- anlässlich des Kreativmarktes im Frühjahr,
- im Zusammenhang mit der Ausstellung des Historischen Vereins Neuried, Arbeitskreis Ichenheim.
(2) Weitere verkaufsoffene Sonntage werden im Rahmen einer Allgemeinverfügung durch den Bürgermeister festgelegt.
(3) Die Öffnungszeit an den verkaufsoffenen Sonntagen wird festgesetzt auf 13 Uhr bis 18 Uhr.
§ 2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich zu § 1 Abs. 1 Punkt 1 erstreckt sich auf den Ortsteil Altenheim.
Der Geltungsbereich zu § 1 Abs. 1 Punkt 2 erstreckt sich auf den Ortsteil Ichenheim.
§ 3 Schutz der Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.
§ 4 Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.
§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO} oder aufgrund der GemO bei Zustandekommen dieser Satzung wird nach§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn diese nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Neuried, 19.02.2025
Tobias Uhrich
Bürgermeister
